VL Fondssparen – Vermögenswirksame Leistungen • Informationen 2024

VL Fondssparen – Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen

VL Fondssparen - Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen
VL Fondssparen – Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Fondssparen ist auch mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) möglich.

Vermögenswirksame Leistungen erhalten alle Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber, sofern dies im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Die häufigsten Varianten für vermögenswirksame Leistungen sind:

  • VL Fondssparplan
  • Bausparvertrag
  • VL Banksparplan

Aufgrund von falschen oder fehlenden Informationen werden meistens lediglich Bausparverträge mit vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage ist jedoch nicht nur für Bausparverträge möglich, sondern auch für das VL Fondssparen.

Ein VL Fondssparplan bietet in der Regel eine deutlich höhere Rendite und erhält meist zusätzlich auch noch eine attraktivere staatliche Förderung als ein Bausparvertrag.

Natürlich aber unterliegen VL Fondssparpläne den üblichen Wertschwankungen des Kapitalmarktes, entsprechend der Schwankungen der gewählten Investmentfonds.

Sollten Anleger ihre vermögenswirksamen Leistungen daher vorzugsweise absolut sicher anlegen wollen und auf Grund des Einkommens nicht von der höheren Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage profitieren können, ist der klassische VL Bausparvertrag zu empfehlen.

Da dieser aber dann in der Regel zum Kapitalaufbau verwendet wird, sollte der Bausparvertrag eine attraktive Verzinsung vorweisen.

VL Fondssparen – Arbeitnehmersparzulage

Für VL Fondssparen erhalten Anleger 20% Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 400 Euro jährliche Einzahlungen. Bausparverträge werden dagegen lediglich mit 9 % auf maximal 470 Euro jährlich gefördert.

Für die Arbeitnehmersparzulage gelten zudem Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenzen liegen für Bausparverträge nach wie vor bei 17.900 EUR, beim VL-Fondssparplan hingegen bei 20.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Für zusammenveranlagte Ehepartner gilt der doppelte Betrag.

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen VL Fondssparpläne mindestens 6 Jahre bespart werden. Dann muss noch ein 7. Jahr Sperrfrist eingehalten werden. Nach Beendigung der Vertragslaufzeit erhält man vom Finanzamt die Zulagen, allerdings nur, wenn man diese beantragt hat.

Die Zulagen sind somit jährlich zu beantragen. Anleger die auf VL-Fondssparen setzen, können damit alleine durch die staatliche Förderung eine beachtliche jährliche Rendite erzielen – und dies bereits ohne die Wertsteigerung durch die Fonds.

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