Abgeltungssteuer beim Fondssparen • Informationen 2024

Fondssparen FAQ – Fällt Steuer beim Fondssparen an?

Abgeltungssteuer beim Fondssparen
Abgeltungssteuer beim Fondssparen – Über die jährliche Steuererklärung kann die zu viel gezahlte Steuer wieder erstattet werden.

Die Abgeltungssteuer ist eine ab dem 01. Januar 2009 eingeführte Steuer, welche bei allen Kapitalerträgen direkt von der Bank oder Sparkasse pauschal auf Zinsen, Kursgewinne und Dividenden abgeführt wird.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich ggf. Kirchensteuer. Somit fallen auch bei Kapitalerträgen durch Fondssparen 25% (ggf. zzgl. Kirchensteuer) Abgeltungssteuer an.

Die Abgeltungssteuer wird von den Sparkassen oder Banken direkt und anonym an das Finanzamt abgeführt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Einkommensteuer des Anlegers für die Kapitaleinkünfte abgegolten ist.

Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unterhalb der abgeführten 25% haben die Möglichkeit, die zu viel einbehaltenen Steuern über ihre jährliche Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen.

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