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Fondssparen | Abgeltungssteuer
Fondssparen - Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine ab dem 01. Januar 2009 eingeführte Steuer, welche bei allen Kapitalerträgen direkt von der Bank oder Sparkasse pauschal auf Zinsen, Kursgewinne und Dividenden abgeführt wird.
Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich ggf. Kirchensteuer. Somit fallen auch bei Kapitalerträgen durch Fondssparen 25% (ggf. zzgl. Kirchensteuer) Abgeltungssteuer an.
Die Abgeltungssteuer wird von den Sparlassen oder Banken direkt und anonym an das Finanzamt abgeführt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Einkommensteuer des Anlegers für die Kapitaleinkünfte abgegolten ist. Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unterhalb der abgeführten 25% haben die Möglichkeit, die zuviel einbehaltenen Steuern über ihre jährliche Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen.
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