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Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, bei der erstmalig in Deutschland ab 2009 Zinsen, Kursgewinne und Dividenden besteuert werden.

Die Abgeltungssteuer soll ab 01. Januar 2009 eingeführt werden, mit einem voraussichtlichen Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die oben genannten Ertragsarten.

Dabei wird der entsprechende Betrag von der Investmentgesellschaft oder der depotführenden Bank einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Mit der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer entfällt dann ab 2009 auch das seit dem Jahr 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren.

Bei diesem bislang geltenden Halbeinkünfteverfahren sind nur 50% der aus Kapitalanlagen erzielten Gewinne steuerlich zu berücksichtigen. Dies jedoch nur dann, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate liegen.

Die Zielsetzung der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 ist die vollständige Erfassung und gleichmäßige Besteuerung aller Arten von Kapitalerträgen. Die vollständige Liste aller unter die Abgeltungssteuer fallenden Kapitalerträge umfasst also:

  • Dividenden
  • Zinseinnahmen
  • Kursgewinne
  • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften

Besonders der letzte Punkt ist sowohl für Anlegern als auch für Verbraucher- und Aktionärsverbänden ärgerlich, denn bislang mussten Gewinne aus dem Verkauf von Fonds, Aktien, Zertifikaten oder anderen Wertpapieren nur dann besteuert werden, wenn zwischen dem An- und Verkauf weniger als 12 Monate lagen.

Ab 2009 werden dann also auch solche Veräußerungsgeschäfte mit der geplanten Abgeltungssteuer belegt, bei denen zwischen dem An- und Verkauf mehr als 12 Monate liegen.

Besonders interessant für langfristig orientierte Anleger ist dabei die Tatsache, dass nach dem derzeitigen Stand die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nur für Wertpapiere und Anlagen gilt, die ab 2009 gekauft werden, so dass Käufe vor 2009 und die daraus resultierenden Gewinne bei Verkauf nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Eine Ausnahme davon bilden Zertifikate.

Bei allen Geld- und Kapitalanlagen, die bis Ende 2008 erworben werden, sind demnach die erzielten Gewinne nach Ablauf der zur Zeit gültigen Spekulationsfrist von 12 Monaten auch nach Einführung der Abgeltungssteuer 2009 steuerfrei.

Als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer dienen die Bruttoerträge nach Abzug des Sparer-Pauschalbetrages aus der Werbekostenpauschale und dem Sparerfreibetrag.

Anleger, deren persönlicher Steuersatz unterhalb der abgeführten 25% liegt, haben die Möglichkeit, die zuviel einbehaltenen Steuern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen.

Alle Sparer und Anleger sollten also ihre Kapitalanlagen unter dem Aspekt der Abgeltungssteuer spätestens bis Ende 2008 prüfen lassen und ggf. ihre Depots unter steuerlichen Gesichtspunkten optimieren. Z.B. können thesaurierende Fonds mit sehr langer Laufzeit ins Depot gelegt werden, da die daraus erzielten Kursgewinne bei einer Veräußerung nach mehr als 12 Monaten auch dann noch steuerfrei sind, so lange die entsprechenden Wertpapiere bis zum Ende 2008 gekauft wurden.


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